1. Mietbestätigung
Die Mietbestätigung ist erst verbindlich, wenn die Zahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Die Mietbestätigung umfasst das entsprechend angemietete Objekt mit Inventar und Zubehör.
2. Bezahlung und Vertragsabschluss
Mit dem ausgefüllten verbindlichen Buchungsformular bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrags rechtsverbindlich an. Der Vermieter übermittelt dem Mieter daraufhin eine schriftliche Buchungsbestätigung – in der Regel per Email. Die Gesamtmiete ist innerhalb der vom Vermieter angegebenen Frist zu entrichten. Nach Zahlung des Mietpreises senden die Mieter Nachweise zur persönlichen Identifikation (Kopie Personalausweis) an den Vermieter, da eine körperliche Aufnahme der Daten am Urlaubsort nicht erfolgt. Der Mietvertrag gilt mit dem Erhalt der Zahlung und des Identifikationsnachweises als abgeschlossen und somit rechtsverbindlich.
3. Ausstattung
Die Ausstattung wurde sorgfältig und bedacht nach den Wünschen und Vorstellungen unserer Gäste vorgenommen. Die Gäste werden deshalb gebeten, die Wohnung pfleglich zu behandeln, um auch den folgenden Gästen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt zu ermöglichen. Wir bitten deshalb, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu verlassen (Geschirr sauber eingeräumt und Mülleimer entleert).
Beschädigungen, sowohl an der Einrichtung als auch an der Wohnung sind vor Abreise anzuzeigen und in angemessener Art und Weise auszugleichen (Geldausgleich). Auszugleichen sind die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes. Kann ein gleichwertiger nicht beschaffen werden, sind die Kosten für einen neuwertigen zu erstatten, wobei ein Ersatz in Höhe von 80% akzeptiert wird. Nicht gemeldete Schäden werden dem Gast in Rechnung gestellt. Der Gast übernimmt dabei die Haftung für Kinder und Tiere, deren Aufenthalt ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters im Objekt ohnehin nicht erlaubt ist und eine fristlose Kündigung durch den Vermieter zur Folge hat.
4. An- und Abreise
Die Wohnung steht dem Mieter am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr freizuräumen. Abweichende Zeiten sind nach Abstimmung möglich, wenn nicht am gleichen Tag die Wohnung wieder belegt wird. Im Bedarfsfall sind wir gern bereit, dem Mieter mit Alternativvorschlägen entgegen zu kommen.
5. Endreinigung
Die Endreinigung ist im Preis enthalten. Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o.ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung restlicher Lebensmittel, sowie sämtlicher Abfälle, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben wird.
6. Rücktritt durch den Mieter
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel:
– ab dem 30. bis 15. Tag vor Buchungsbeginn 30 % des Gesamtpreises,
– ab dem 14. bis 8. Tag vor Buchungsbeginn 50 % des Gesamtpreises,
– ab dem 7. Tag vor Buchungsbeginn 80 % des Gesamtpreises.
7. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter haftet nicht für unvorhergesehene Umstände (Natur- und andere Katastrophen – z.B. Hitze, Schneemassen, Straßenglätte, Hochwasser, orkanartigen Sturm – Krieg, Ableben des Hauseigentümers oder dessen Bevollmächtigten, Streikfolgen oder andere Formen höherer oder staatlicher Gewalt), welche die Realisierung des Mietvertrages in erheblichem Maße erschweren oder gar unmöglich machen und kann folglich jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall werden alle bereits erhaltenen Beträge abzüglich bereits erbrachter Leistungen zurückerstattet.
Der Vermieter kann darüber hinaus vom Mietvertrag zurücktreten, bzw. diesen fristlos kündigen, falls der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft oder fahrlässig nicht nachkommt, besonders im Fall jeglicher vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjekts oder auch der Nichteinhaltung fälliger Zahlungen und Zahlungstermine.
8. Personenanzahl
Das Mietobjekt darf nur mit der in der Buchungsanfrage enthaltenen Personenanzahl benutzt werden. Der Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigter ist berechtigt, überzählige Personen des Mietobjekts zu verweisen. Der vereinbarte Preis gilt für die in der Buchungsanfrage angegebenen Personen. Sollte sich bei Anreise oder im Verlauf des Aufenthaltes eine höhere Anzahl ergeben, ist für jede weitere Person ein Zuschlag von € 15 pro Nacht zu entrichten.
Nach vorheriger Rücksprache ist eventuell ein zusätzliches Aufstellen von Zusatzbetten möglich.
9. Haustiere und Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Das Rauchen ist im gesamten Haus verboten. Eine Zuwiderhandlung berechtigt zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Im Hof und der dort befindlichen Garage/Lounge, sowie der Loggia in Top 3 ist das Rauchen erlaubt.
10. Haftung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder wegen Mängeln kann nur gefordert werden, wenn der Vermieter diese wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände des Mieters, insbesondere Wertgegenstände.
Wir empfehlen generell, Diebe durch offen präsentierte oder zurückgelassene Gegenstände nicht zum Raub einzuladen. Die auf der Webpräsentation wiedergegebenen Fotos sind Momentaufnahmen der jeweiligen Visite. Etwaige Änderungen an Einrichtung (Mobiliar, Dekoration) und Ausstattung (Elektrogeräte, Sanitäreinrichtungen) des Mietobjektes bleiben vorbehalten und können keinesfalls Gegenstand für jegliche Ansprüche des Mieters sein.
Sämtliche nicht direkt das Mietobjekt betreffenden Angaben über geographische Lage, touristisch interessante Ziele in der näheren Umgebung, usw. haben lediglich das Ziel, den nicht mit der jeweiligen Gegend vertrauten Mieter unverbindlich zu informieren. Alle Größen- und Entfernungsangaben sind demnach möglichst genau geschätzte Werte ohne Gewähr. Alle Beeinträchtigungen, die sich aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.
11. Beanstandungen
Sollten zu Mietbeginn oder während der Mietdauer Mängel am Mietobjekt festgestellt werden, so ist der Mieter dazu verpflichtet, diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist gemäß geltender gesetzlicher Bestimmungen generell dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Mangels beizutragen. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
12. Sonstige Bestimmungen
Eine Weitervermietung des Mietobjektes durch den Mieter ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten keinesfalls gestattet.
Es dürfen in keinem Falle Wohnmobile oder Campingwagen auf dem Grundstück oder den zugehörigen Parkplätzen aufgestellt werden; für das Errichten von Zelten auf dem Grundstück des Mietobjektes ist die vorherige Genehmigung des Hauseigentümers oder dessen Bevollmächtigten einzuholen.
13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages oder der Allgemeinen Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages oder der Allgemeinen Mietbedingungen insgesamt zur Folge. Unstimmigkeiten sind im Sinne der übrigen Bestimmungen zu beseitigen. Beiderseitige mündliche Absprachen sind nur rechtswirksam, wenn sie durch den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.